Apotheke verkauft Formoline an 13-Jährige APOTHEKE ADHOC, 25.08.2014 10:26 Uhr
In Bremen steht eine Apotheke in der Kritik, weil sie das Schlankheitsmittel Formoline L 112 (Certmedica) an eine 13-Jährige abgegeben hatte. Im Weser-Kurier berichtete eine Mutter von dem Fall: Sie habe das angebrochene Präparat und den Kassenzettel in der Tasche ihrer Tochter gefunden. Als sie einen Mitarbeiter der Apotheke zur Rede stellte, habe er versucht, die Verantwortung auf sie abzuwälzen, kritisiert sie.
Das Mädchen hatte in der Apotheke eine Packung mit 48 Tabletten für knapp 30 Euro gekauft. Der Weser-Kurier kritisiert, dass sie das Präparat erhalten habe, obwohl im Beipackzettel stehe, dass die Einnahme bei Kindern oder Jugendlichen, die sich im Wachstum befinden, nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen solle.
Die Mutter habe das Präparat einige Tage später entdeckt. Ihre Tochter hat dem Bericht zufolge behauptet, eine Freundin habe das Präparat für sie gekauft. Aber auch die sei minderjährig, betont die Mutter. Aus ihrer Sicht haben Apotheken eine gewisse Verantwortung und dürfen keine Abnehmpräparate an junge Mädchen verkaufen.
Dadurch werde das Streben nach einer vermeintlichen Idealfigur forciert, meint sie. Sie vermutet, dass ihre Tochter durch andere Mädchen auf die Idee gekommen war, ihr Geburtstagsgeld in die Tabletten zu investieren. Auch der Weser-Kurier kritisiert, dass es angesichts zunehmender Fälle von Magersucht oder Bulimie fatal sei, wenn Jugendliche und Kinder problemlos Abnehmprodukte kaufen könnten.
Als die Mutter einen Mitarbeiter der Apotheke zur Rede stellte, habe der sie verantwortlich machen wollen und gefragt, woher das Kind so viel Geld habe. Außerdem habe er behauptet, es handele sich bei Formoline L 112 um ein harmloses Medizinprodukt.
Dem widerspricht der Geschäftsführer des Bremer Apothekerverbands, Gerd Welge, im Weser-Kurier: „Schlankheitsmittel sind in Apotheken an Kinder nicht abzugeben“, betont er. Auch wenn es sich wie in diesem Fall um nicht-apothekenpflichtige Mittel handele, die auch im Versandhandel oder im Supermarkt erhältlich seien.
Die betroffene Apothekerin bemerkte ihren Fehler, als sie auf Nachfrage der Zeitung den Fall recherchierte. „Ich kann mich dafür nur entschuldigen“, sagte sie dem Weser-Kurier. Sie habe nicht realisiert, wie jung das Mädchen gewesen sei. Sie betont: Im vergangenen Jahr habe ihre Apotheke lediglich zwei Packungen des Schlankheitsmittels abgegeben. Das Team preise die Produkte keinesfalls an. „Aber ich stehe dazu, dass etwas passiert ist, was nicht in Ordnung war.“
Folgen habe die Apothekerin von seiten der Kammer nicht zu erwarten, so Dr. Isabel Justus von der Apothekerkammer Bremen. Die Apothekerin habe die Situation erkannt und sich inzwischen mehrfach entschuldigt. Es sei ein unglücklicher Fall gewesen.
Justus betont, dass es sich bei dem Präparat nicht um ein harmloses Mittel handele. Zwar gebe es die Präparate auch in Drogerien, umso wichtiger sei es aber für Apotheken, sich durch die Beratung abzugrenzen, so Justus.