Testkauf mit fremden Rezepten APOTHEKE ADHOC, 09.04.2014 15:35 Uhr
Die Datenschutzbeauftragte in
Brandenburg hat ihren Tätigkeitsbericht für 2012 und 2013
veröffentlicht. Unter den gelisteten Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen finden sich auch Einzelfälle aus der Apotheke.
Eine Apothekerin in Brandenburg hat demnach ihre berufliche Schweigepflicht verletzt, indem sie unbefugt Gesundheitsdaten weitergab: Sie hatte Rezepte eigener Kunden für Testkäufe bei einer konkurrierenden Apotheke verwendet. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage.
In einem weiteren Fall entsorgte die Inhaberin einer Apotheke Abholscheine, die Namen, Anschriften und Medikamente ihrer Kunden enthielten, in einer öffentlich zugänglichen Papiertonne.
Auch in anderen Bereichen wird Datenschutz gelegentlich verletzt: So wurden etwa Bewerbungsunterlagen im Wald oder als Altpapier entsorgt, personenbezogene Informationen in polizeilichen Datenbanken unbefugt abgerufen oder Angestellte und Kunden in einem Friseursalon heimlich videoüberwacht.
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen, die den Verdacht einer Straftat nahelegen, kann die Landesdatenschutzbeauftragte Strafantrag stellen.
Die Apotheken führen seit Monaten eine Datenschutzdebatte über die Abrechnungsdaten: Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Dr. Thilo Weichert hatte kritisiert, dass das bayerische Rechenzentrum VSA Patientendaten in unzureichend verschlüsselter Form an Marktforschungsunternehmen und weitergeben würde.
Das Rechenzentrum wehrte sich vor Gericht gegen die Vorwürfe. Der Verschlüsselungsschutz sei völlig ausreichend. Zudem sei Weichert nicht zuständig. Im März entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, dass sich Weichert mit seiner Kritik zurückhalten muss.