Bonn

Großhandel darf bis vor die Apotheke

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Berlin -

Nach wochenlangem Hin und Her dürfen die Großhändler in Bonn die Innenstadt-Apotheker jetzt ausnahmslos beliefern. Nachdem in der vergangenen Woche nur noch von ausgewiesenen Halteplätzen die Rede war, hat die Stadt festgestellt, dass eine Einschränkung des Lieferverkehrs in der Innenstadt nicht bei den Apotheken funktioniert.

Im Sommer wollte die Stadtverwaltung den allgemeinen Lieferverkehr in der Fußgängerzone einschränken und nahm auch die Apotheken in die Pflicht: Nach 12 Uhr, hieß es, sollten diese nicht mehr beliefert werden. Knöllchen wurden verteilt, Ausnahmegenehmigungen abgelehnt.

Die Apotheker und Lieferanten protestierten und setzen eben solche Ausnahmeregelungen durch. Sie dachten, mit der Schlacht sei der Sieg errungen, aber die Stadt machte einen Rückzieher: In einem Brief an Dr. Markus Reiz vom Apothekerverband Bonn-Rhein-Sieg forderte sie den „unabweisbar notwendigen Bedarf“ und wies Sonderhalteflächen für die Großhändler aus. Für die Fahrer hieß das längere Fußwege und zugeparkte Halteflächen. „Wir dachten, die Stadt wollte uns weiter beschneiden“, sagte Dr. Alexandra Raasch, die in der Innenstadt die Münster-Apotheke betreibt.

In einem erneuten Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsdezernenten Wolfgang Fuchs Mitte dieser Woche stand die Stadtverwaltung unerwartet auf Seiten der Apotheker: „Wir haben gemeinsam versucht, die bestehenden Argumente zu untermauern“, so Raasch. „Fuchs war die sehr besondere Situation der Apotheken klar. Er wusste, dass wir einen Versorgungsauftrag erfüllen müssen und dass es Ausnahmen geben muss“, so Raasch.

Stattdessen habe er eingeräumt, dass der Bezirksbürgermeister Helmut Kollig (SPD) hinter dem neuerlichen Rückzieher gestanden habe. Kollig hatte damals bezweifelt, dass bis zu fünf Belieferungsfahrten pro Apotheke und Nachmittag in der Fußgängerzone nötig seien. In der Bezirksvertretung habe er deshalb „Stimmung gemacht“. Daraufhin habe die Bezirksvertretung sich erneut an die Stadtverwaltung gewandt, um „Nachbesserungen“ – weniger Touren und ausgewiesene Halteplätze weiter ab von den Fußgängerzonen – durchzusetzen.

„Die Bezirksvertretung kann viel wollen, Entscheidungsgewalt hat die Stadtverwaltung. Zum Glück“, so Raasch. Sie fotografierte vor der Sitzung die gestapelten Warensendungen – zwischen 10 und 15 Kisten pro Lieferung. Die Menge überraschte Fuchs und soll nun auch die Bezirksvertretung überzeugen. Jedem müsse klar sein, dass sich solche Mengen nicht zu Fuß quer über Plätze tragen lassen. Hinzu komme, dass ein Arzt in der Fußgängerzone ehemalige Drogenabhängige betreue und dafür Betäubungsmittel beziehe. Die Apotheken müssen diese direkt bei Erhalt quittieren. Ein Transport durch die Fußgängerzone sei aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

„Das Thema ist vom Tisch“, so Raasch. Der Brief sei hinfällig. Die Lieferanten sollen Sondergenehmigungen beantragen, würden diese anstandslos erhalten und dürften bis vor die Apotheken fahren. Zwar will die Stadt das Ziel, den Lieferverkehr in der Innenstadt einzuschränken, beibehalten. Man habe aber nun begriffen, dass die Apotheken die falsche Zielgruppe für dieses Vorhaben seien.

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