Böhmermann: Apotheken-A ist ein Nazizeichen Alexander Müller, 29.08.2022 14:19 Uhr
Satiriker Jan Böhmermann findet, dass sich die Apotheken dringend ein neues Logo zulegen müssten. „Ich interessiere mich Null für Apotheken, ich finde nur dieses Logo seit ich denken kann eine ästhetische, gestalterische Beleidigung und jetzt weiß ich auch warum: Weil die Nazis dahinter stecken“, sagte er am Wochenende in seinem Podcast „Fest & Flauschig“ zusammen mit dem Musiker Olli Schulz.
Rund zehn Minuten reden Böhmermann und Schulz (ab Minute 16) über das „Fraktur A“ mit „Aesculap-Schlange und so einer Giftschale“. Böhmermann: „Das ist ja das, was Apotheker machen: Gift anmischen.“ Beide hat das Zeichen schon seit ihrer Kindheit fasziniert. Schulz dachte als Kind, es sei ein Wasserhahn mit Waschbecken, hat aber zwischenzeitlich gelernt, dass es „aus der griechischen Mythologie“ kommt.
Doch Böhmermann geht es nicht um Schlange und Schale, sondern das gesamte Logo. Denn im Urlaub ist ihm aufgefallen, dass fast überall in Europa das grüne Kreuz vorherrscht. Also hat er sich in das Thema eingelesen und gefunden, dass die Schriftart Fraktur zur Nazizeit eingeführt wurde: „Dieses Logo, was wir heute haben, wurde im Grunde genommen fast genauso im Jahr 1936 eingeführt.“
Der Satiriker zitiert teilweise von der Seite des Deutschen Apothekenmuseums, wo die Geschichte des Zeichens näher beschrieben ist. So habe es irgendwann die Notwendigkeit gegeben, dass Apotheken als Apotheken erkenntlich sein mussten, auch um sie von „Quacksalbern“ zu unterscheiden, wie Schulz bemerkt. Aber dann hätten die Apotheken Tiere als Logo genommen und sei unübersichtlich geworden.
Also musste ein einheitliches Zeichen her. Das zunächst vorgeschlagene weiße Kreuz auf roten Grund war von der Schweizer Nationalflagge besetzt. Die „Drei-Löffel-Flache“ im Bauhaus-Stil der neuen Sachlichkeit hat sich bekanntlich nicht durchgesetzt. Im von „Reichsapothekerführer Albert Schmierer“ ausgerufenen Wettbewerb machte das gotische A das Rennen, zunächst mit einem weißen Kreuz darin. Das ersetzten die Nazis später durch die Man-Rune.
Böhmermann will neues Logo
„Nach dem Krieg haben sie die Rune einfach rausgenommen und die Schlange und den Kelch reingesetzt. Aber im Grunde genommen ist es eigentlich immer noch ein Nazizeichen, was da dranhängt an deutschen Apotheken“, so Böhmermann, der noch eine zweite Kritik am Logo äußert: „Und es sieht auch echt scheiße aus.“
Deshalb der Appell des Komikers an die Branche: „Liebe Apothekerinnen, liebe Apotheker, ich weiß, ihr seid ja nicht so für Veränderungen, weil Veränderungen bedeuten immer auch schlechteres Geschäft, zumindest für Apotheker meistens. […] Aber könnte man da nicht mal was Geileres machen?“ Es ändere sich doch derzeit ohnehin so viel.
Olli Schulz ist sich gar nicht so sicher, dass das rote Apotheken-A überhaupt noch so verbreitet ist. Denn Versender DocMorris – wo man angeblich Viagra und so bestellen könne – führe das Zeichen zum Beispiel gar nicht. Böhmermann wäre jedenfalls für das Drei-Löffel-Flasche-Logo von 1929, Schulz hätte lieber etwas ganz Neues.
Das neue Apotheken-A nach dem Krieg
Übrigens: Über das gotische A wurde nach dem Krieg viel diskutiert. 1951 entwarf der Maler und Bildhauer Fritz Rupprecht Mathieu im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein die Kombination aus Giftschale und Äskulapschlange, die die Rune ersetzten. Auf diese Weise konnte auch das gotische A – mit leicht geänderten Proportionen – genehmigt werden.
Seit 1972 ist das Apotheken-A als Marke des Deutschen Apothekerverbands (DAV) eingetragen und juristisch geschützt – inzwischen auch europaweit. Das Symbol darf nur in der eingetragenen Form und Farbe und in Alleinstellung genutzt werden. Berechtigt dazu sind der DAV und seine Mitgliedsorganisationen, die Bundesapothekerkammer und die Landeskammern und die Abda sowie verbundene Einrichtungen und Unternehmen. Apotheker dürfen die Marke verwenden, wenn sie entweder Mitglied eines Apothekerverbands oder -vereins sind oder es ihnen schriftlich gestattet wurde. Bei Verstößen gegen die Markensatzung ist der DAV berechtigt, die Befugnis zur Benutzung zu entziehen.