Anwendungsbeobachtungen

BMG: Ärztekammern in der Pflicht

, Uhr

In der Diskussion um Anwendungsbeobachtungen, für deren Durchführung Ärzte von der Pharmaindustrie bezahlt werden, sieht das Bundesgesundheitsministerium die Selbstverwaltung in der Pflicht: „Sie muss Missbrauch abstellen, Transparenz herstellen und die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten anwenden“, sagte Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder. Die Ärztekammern seien gefragt, standeswidriges Verhalten aufzudecken und zu ahnden.

Den Missbrauch von Anwendungsstudien als Marketinginstrument hält das BMG für „nicht akzeptabel“. Verordnungsprämien seien laut Gesetz nicht zulässig. Bezahlt werden dürften nur angemessene Vergütungen für den anfallenden Zusatzaufwand.

Generell sieht das BMG in Anwendungsbeobachtung allerdings ein wichtiges Instrument, mit dessen Hilfe zusätzliche Informationen nach der Zulassung eines Medikamentes gewonnen werden können. Richtig angewandt, tragen sie laut Ministerium zur Verbesserung der Anwendungsqualität und der Arzneimittelsicherheit bei.

Auch der Verband der Ersatzkassen (VDEK) forderte mehr Transparenz: „Für jede Anwendungsbeobachtung sollte in angemessener Frist eine wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse verlangt werden“, sagte ein Verbandssprecher. Diese seien der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen, um eventuelle Risiken oder auch einen resultierenden Zusatznutzen klar benennen zu können.

Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) hat eigenen Angaben zufolge in diesem Jahr bereits in zwei Fällen die Durchführung von Anwendungsbeobachtungen beanstandet. Im ersten Fall ging es um die gezahlte Vergütung, die die Angemessenheitsgrenze deutlich überschritten hatte. In einem weiteren Fall wurde der Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtintervention beanstandet. In beiden Fällen wurde eine Geldstrafe allerdings lediglich angedroht.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte