Abrechnungsbetrug

Blanko-Rezepte: Apotheker vor Gericht

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Frankfurt/Main -

Um mehr als eine Million Euro soll ein Apotheker die Krankenkassen mit falschen Abrechnungen betrogen haben. Seit heute muss sich der 60-Jährige zusammen mit einer Arzthelferin vor dem Landgericht Frankfurt verantworten.

Der Anklage zufolge reichte der Apotheker vielfach manipulierte Rezepte über teure Krebsmedikamente zur Abrechnung ein, obwohl er die Arzneimittel gar nicht an die Patienten abgegeben hatte. Die Rezepte stammten nach den Ermittlungen von der 52-jährigen Sprechstundenhilfe, die einen Arztstempel und Blanko-Belege an ihrem Arbeitsplatz in einer Frankfurter Klinik mitgehen ließ.

Insgesamt 545 gefälschte Rezepte soll sie an den Apotheker weiterverkauft haben. Dieser habe die Präparate zwischen Januar 2008 und Dezember 2011 mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Anklage spricht von gewerbsmäßigem Betrug in mindestens 40 Fällen. Der Schaden zu Lasten der Krankenkassen beläuft sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Wirtschaftsstrafkammer hat vorerst sechs Verhandlungstage bis Mitte April vorgesehen.

Verordnet waren laut Generalstaatsanwaltschaft Actisorb, Advagraf, Apidra, Atacand, Betaferon, Cellcept, Certican, Clexane, Codiovan, Effentora, Femara, Fiblaferon, Fumaderm, Gabapentin, Glivec, Humalog, Humira, Inegy, Keppra, Lantus, Palladon, Plavix, Prograf, Rapamune, Rebif, Reminyl, Risperdal, Sandimmun, Seroquel, Sifrol, Spiriva, Symbicort, Viani, Viraed, Zeffix und Zyprexa.

Die Ermittlungen wurden ab Juni 2011 zunächst von der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt; später übernahm die Zentralstelle das Verfahren. Bei der Untersuchung kamen die Ermittler laut Anklage dem Apotheker zudem noch bei anderen, ähnlichen Schwindeleien auf die Schliche. Der Gesamtschaden zum Nachteil gesetzlicher Krankenkassen belaufe sich auf rund eine Million Euro. Der Prozess soll vor dem Landgericht Frankfurt stattfinden. Die Apotheke existiert noch, befindet sich aber unter neuer Leitung.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hessen gibt es seit 2009 eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“. „Gerade weil aber schon wenige Akteure einen großen Schaden anrichten können, ist es so wichtig, gegen sie vorzugehen“, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Badle im vergangenen Jahr. Denn schon Einzelne könnten den gesamten Berufsstand in Verruf bringen.

„Unsere Arbeit dient maßgeblich dem Schutz des Vertrauens in den Beruf und damit den Interessen der Apotheker“, sagt Badle. „Wir haben einen guten Kontakt zur Apothekerkammer in Hessen und stehen gemeinsam im Dienst der ehrlichen Apotheker.“ In den von der Zentralstelle bearbeiteten Ermittlungsverfahren sind im vergangenen Jahr insgesamt 3,5 Millionen Euro unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft worden.

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