Gebärmutterhalskrebs

Bis 17: Versäumte HPV-Impfung nachholen

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Berlin -

Zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs ist eine Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) ratsam. Wurde ein Mädchen im vorgesehenen Alter nicht geimpft, sollte die Impfung dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zufolge bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Sie wirkt gegen die HP-Viren, die am häufigsten für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Die beiden in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffe wirken gegen zwei beziehungsweise neun HP-Viren. Diese Viren sind für bis zu 90 Prozent der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen verantwortlich. Voraussetzung für den Aufbau des Schutzes ist, dass das Mädchen sich nicht bereits infiziert hatte. In der Regel werden zwei Impfdosen im Abstand von fünf Monaten verabreicht. Ist die Patientin schon älter als 14, wird drei Mal geimpft.

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