Das Landgericht Darmstadt muss sich noch einmal mit dem Biotest-Prozess beschäftigen. Es geht um mutmaßliche Bestechung und Untreue. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein Urteil des hessischen Gerichts vom Juli 2016 teilweise auf, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht.
Demnach bleibt der Schuldspruch rechtskräftig bestehen, die Richter in Darmstadt müssen aber neu über das Strafmaß für ein Ehepaar befinden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Biotech-Unternehmens Biotest aus Dreieich im Kreis Offenbach waren zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren nach Auffassung der Richter beim Russland-Geschäft von Biotest unter anderem an dubiosen Zahlungen an Offshore-Firmen beteiligt. Die Angeklagte erhielt wegen Beihilfe zur Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung fünf Jahre und neun Monate Haft, ihr Mann vier Jahre und sechs Monate.
Nun wird eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Darmstadt den Fall erneut verhandeln, unter anderem muss sie auch dem Vorwurf der Bestechung neu nachgehen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem seit Frühjahr 2012 laufenden Verfahren gegen 17 Personen ermittelt, Hauptvorwurf war Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
Im Zuge einer Razzia bei Biotest im November 2013 waren die Frau und ihr Ehemann festgenommen worden. Gegen die beiden ergingen im Zuge von Korruptionsermittlungen Haftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt damals berichtete. Ein Sprecher von Biotest sagte damals zu den Ermittlungen, das Unternehmen habe „ein hohes Interesse an der Aufklärung“. Der Tatzeitraum lag laut Anklage zwischen Juni 2005 und März 2013. Die Frau war den Angaben zufolge bei Biotest beschäftigt und Leiterin der Moskauer Niederlassung. Im Mai 2015 hatte der Prozess gegen sie begonnen.
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