Der US-amerikanische Komiker Bill Cosby, vor allem bekannt aus der 90er-Jahre-Familienserie „The Cosby Show“, muss sich wegen des Verdacht sexuellen Missbrauchs mehrerer Frauen verantworten. Nun wurden Dokumente veröffentlicht, nach denen er einer Frau das Beruhigungsmittel Methaqualon verabreicht haben soll, um mit ihr Sex zu haben.
Jüngst veröffentlichte Dokumente aus dem Jahr 2005 belasten den heute 77-Jährigen schwer. Insbesondere die Abschrift einer Befragung durch die Anwältin der Klägerin ist brisant: In jenem Gespräch räumte der Schauspieler ein, in den 1970er-Jahren das rezeptpflichtige Mittel Methaqualon verschrieben bekommen zu haben.
Laut Abschrift fragte die Anwältin Cosby, ob er die sogenannten „Quaaludes“ auch an andere Personen weitergegeben habe. Als er dies bejahte, fragte die Anwältin weiter, ob er mit der Weitergabe an junge Frauen die Absicht verfolgte, diese zum Geschlechtsverkehr zu bringen. Auch darauf antwortete Cosby mit Ja, korrigierte sich aber nach dem Eingreifen seines Anwalts sofort. Er habe die Frage missverstanden, er habe die Antwort nur auf eine einzelne Frau bezogen, nicht auf mehrere.
Cosby gab aber zu, das Mittel im Jahr 1976 einer jungen Frau verabreicht zu haben. Er habe sie in Las Vegas getroffen. Laut Protokoll sagte Cosby in der Befragung: „Ich treffe sie hinter der Bühne. Ich gebe ihr Quaaludes. Dann haben wir Sex.“
Cosbys Anwälte hatten sich erfolglos vemüht, die Veröffentlichung der Unterlagen zu unterbinden. Sie argumentierten, dass dies die Privatsphäre des Schauspielers verletze.
In den vergangenen Monaten hatten etwa 30 Frauen den Schauspieler wegen sexueller Vergehen bis hin zur Vergewaltigung beschuldigt. Teilweise beziehen sich die Vorwürfe auf Zeiträume vor mehreren Jahrzehnten. Für die Anwälte der Klägerinnen sind die nun vorliegenden Dokumente Beweis, dass Cosby dutzende Frauen mit Medikamenten gefügig gemacht und dann vergewaltigt hat.
Seit 1984 ist Methaqualon aufgrund der großen Missbrauchsgefahr in den USA nicht mehr legal verfügbar. In Deutschland war das Mittel unter dem Namen Normi-Nox im Handel, 1981 wurde das Mittel in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen und war damit nicht mehr abgabefähig. 1993 verlor es komplett die Zulassung als Schlafmittel. Heute findet es praktisch nur in noch in afrikanischen Ländern als Rauschmittel Absatz.
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