Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor Arzneimittelversendern, die im Internet illegal das Logo der Behörde verwendeten. Die Händler setzten den Äskulapstab mit Schlange und den BfArM-Schriftzug „zu irreführenden Werbezwecken“ ein.
Die Behörde weist darauf hin, dass die Verwendung des BfArM-Logos nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung gestattet sei. Gegen missbräuchliche Verwendung werde man konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorgehen.
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