In Berlin wurde drei Senioren der Prozess gemacht, die sich Rezepte ausstellen ließen und Medikamente hinzufügten. Alle Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, doch noch ist das Urteil des Kammergerichts nicht rechtskräftig.
Akram H. N. wurde wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 139 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. In rund 140 Fällen soll die 69-Jährige von Ärzten ausgestellte Rezepte manipuliert haben, indem sie Arzneimittel hinzugefügt oder die Anzahl der verordneten Arzneimittel verändert habe. Die so verfälschten Verordnungen habe sie in verschiedenen Apotheken eingelöst.
Die Angeklagten M. und D. wurden wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 18 beziehungsweise 40 Fällen zu Bewährungsstrafen von sieben beziehungsweise zehn Monaten verurteilt. Sie sollen in mehreren Fällen die Rezepte zur Verfügung gestellt haben, die auf ihre Namen ausgestellt wurden. Dafür hätten sie jeweils 100 Euro pro Rezept erhalten.
Außerdem wurde die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 20.850 Euro beziehungsweise 900 und 3450 Euro angeordnet. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; zwei der Verurteilten haben Berufung eingelegt.
Die Apotheker hatten die Fälschungen ebenso wenig erkannt wie die betroffene Krankenkasse, die die Abrechnungen beglichen habe. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von mehr als 300.000 Euro entstanden.
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