Ästhetische Medizin

Bewährung für Schönheitschirurgen

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Wegen mehrerer Fehler bei Schönheitsoperationen ist ein Arzt zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin sprach den 46 Jahre alten Mediziner wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen schuldig.

Zudem wurde im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens – eine Möglichkeit, während eines strafrechtlichen Verfahrens auch zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen – einer Patientin eine Zahlung von 20.000 Euro in Form von Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Nach dem Eingriff im Dezember 2008 bildete sich bei ihr eine Entzündung.

Bei der anschließenden Korrektur wurde das Implantat falsch gesetzt, so dass die Frau sich bei einem anderen Mediziner nochmals operieren lassen musste. Mit einer weiteren Klägerin wurde bei einem außergerichtlichen Vergleich ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro vereinbart.

Das Urteil entspricht den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Verschärfend wertete der Richter eine einschlägige Vorstrafe: Im Oktober 2007 war der Arzt von dem Amtsgericht Regensburg wegen Körperverletzung zu 90 Tagessätzen in Höhe von 60 Euro verurteilt worden. Damals ging es ebenfalls um Fehler bei einer Schönheitsoperation.

Der Arzt habe vor Gericht Reue gezeigt, was mildernd berücksichtigt worden sei, so der Richter. Anfang August hatte der Mediziner noch erklärt, die Patientin korrekt über die Operation und die Risiken informiert zu haben. Bei ästhetisch-plastischen Operationen ist laut der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) eine besondere Aufklärung des Patienten gesetzlich vorgeschrieben.

 

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