Behandlungskosten

Betrunkene zahlen selbst

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Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und sich verletzt, kann an den Kosten für die ärztliche Behandlung beteiligt werden. Dies kann eine Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen, entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau.

In dem Fall war ein volltrunkener Mann, der auch Cannabis geraucht hatte, mit seinem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und das Krankengeld beliefen sich auf 10.000 Euro. Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs forderte die Krankenkasse 20 Prozent der Kosten zurück. Der Unfallfahrer klagte dagegen, scheiterte aber vor dem Sozialgericht.

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