Zahlungsunfähigkeit

Apotheker betrog Großhandel

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Berlin -

Ein Pharmazeut aus Würzburg wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, 2008 eine Computeranlage für 45.000 Euro und 2010 Arzneimittel im Wert von 177.000 Euro beim Großhändler Gehe bestellt zu haben – obwohl er bereits zahlungsunfähig war. Dass er zu diesem Zeitpunkt schon keine Approbation mehr hatte und eine Apothekerin als Strohfrau eingesetzt hatte, war im Verfahren kein Thema.

Der Pharmazeut war bereits 2002 wegen Rezeptbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Damals habe er seine Approbation verloren, so eine Gerichtssprecherin. Er habe daraufhin eine Apothekerin eingestellt, die seitdem als Inhaberin aufgetreten sei. Der Pharmazeut habe aber nach seiner Haftstrafe die Geschäfte der Apotheke geführt und die Bestellungen verantwortet.

2010 war der Pharmazeut wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von kapp 11.000 Euro verurteilt worden: Obwohl er zu diesem Zeitpunkt über kein Geld verfügte, hatte er sich der Sprecherin zufolge die Sitzmöbel seines Wohnzimmers neu beziehen lassen und die Rechnung über 7300 Euro nicht gezahlt.

Daraufhin war der Mann mit seiner Familie in die Schweiz gezogen. Dort wurde er im September 2012 festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Das nun gesprochene Urteil des Amtsgerichts Würzburg wegen Betrugs in zwei Fällen ist noch nicht rechtskräftig.

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