Apotheker: Schuldunfähig wegen Tabletten APOTHEKE ADHOC, 22.05.2013 12:25 Uhr
Ein Nürnberger Apotheker muss sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Er soll die Einrichtung seiner Apotheken mehrfach als Sicherheit hinterlegt haben. Dem Apotheker drohen nun bis zu zehn Jahre Haft. Er plädiert allerdings auf Schuldunfähigkeit: Weil er Tabletten eingenommen und Alkohol getrunken habe, könne er sich nicht erinnern, die Verträge unterzeichnet zu haben.
Der Pharmazeut eröffnete im März 2009 eine easy-Apotheke in einem Nürnberger Ärztehaus. Für die Erstausstattung des Warenlagers vereinbarte er eine großzügige Zahlungsfrist mit einem Großhändler – als Sicherheit bot er das Inventar der easy-Apotheke und seiner Hauptapotheke.
Später wechselte er den Großhändler und ließ sich von der Sanacorp beliefern. Wieder hinterlegte er als Sicherheit die Einrichtung seiner Apotheken und erhielt Waren im Wert von insgesamt 177.000 Euro. Auch bei der Finanzierung eines privaten Autos soll er das Inventar gegeben haben.
Ende 2009 musste der Apotheker Insolvenz anmelden: In dem Ärztehaus war nur ein Teil der Praxen vermietet worden, sodass die Apotheke nicht die erhofften Umsätze erreichte. Inzwischen ist der Apotheker im Ruhestand.
Der Sanacorp entstand durch die Insolvenz ein Schaden von 75.000 Euro. Der Großhändler ging daraufhin gegen den Pharmazeuten vor. Wird der Apotheker wegen Betrugs verurteilt, drohen im bis zu fünf Jahre Haft. Bei schwerem Betrug, auf den die Gegenseite plädiert, könnten es sogar bis zu zehn Jahre werden.
Der Apotheker räumte die Vorwürfe zwar ein, hofft allerdings auf einen Freispruch: Er habe wegen eines Schlaganfalls Tabletten eingenommen und Alkohol getrunken, argumentiert er. Dies habe zu Aussetzern und Erinnerungslücken geführt, sodass er sich nicht an die Unterzeichnung der Verträge erinnern könne. Die Schuldfähigkeit soll nun ein Sachverständiger klären.