Nach Wallraff-Recherche: Pflegedienst gekündigt APOTHEKE ADHOC, 13.07.2014 08:42 Uhr
Wenn der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff undercover recherchiert, endet das selten gut für die betroffenen Unternehmen. Das bekamen schon Burger King, Zalando und Lidl zu spüren – und ein Berliner Pflegedienst. Weil Wallraff dort vermeintlich betrügerische Praktiken aufgedeckt hatte, hat die Berliner Senatsverwaltung dem Dienst gekündigt. Die Ermittlungen laufen derzeit. Einen Antrag des Anbieters auf einstweiligen Rechtsschutz hat das Sozialgericht Berlin aber bereits abgelehnt.
Für die RTL-Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“ hatte sich Wallraff als gesunder Rentner ausgegeben, der als Sozialhilfeempfänger Hilfe im Haushalt brauchte. Bei einem Besuch in seiner Wohnung soll die Geschäftsführerin des Schöneberger Pflegedienstes ihm und seiner vorgeblichen Tochter gezeigt haben, mit welchen schauspielerischen Tricks er einen Schlaganfallpatienten mimen könnte.
Außerdem soll sie ihn unter anderem mit einem Rollator, Windeln und einer Urinflasche versorgt haben. Ziel war aus Sicht des Gerichts, bei der Pflegebedarfsfeststellung des Sozialamtes möglichst umfangreiche Hilfeleistungen bewilligt zu bekommen. Davon sollte Wallraff 25 Prozent als Belohnung erhalten.
Wegen dieses und drei ähnlicher Fälle kündigte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Mitte Juni die mit dem Pflegedienst geschlossene Leistungsvereinbarung fristlos. Die Geschäftsführerin habe zulasten des Landes Berlin in erheblichem Umfang und zumindest grob fahrlässig nicht erbrachte Leistungen abgerechnet, so der Vorwurf. Die Frau sei als unzuverlässig zu bewerten; eine Fortführung des Vertrags nicht zumutbar.
Die Geschäftsführerin wehrte sich und beantragte einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Berlin. Ihre Argumentation: Bei der Kündigung handele es sich um einen Versuch, sie kaltzustellen; ihr drohe das wirtschaftliche Aus. Ohne vertragliche Grundlage sei es ihr nicht möglich, Leistungen zu erbringen und abzurechnen.
Das Sozialgericht Berlin wies den Antrag allerdings zurück: Es gebe keine Eilbedürftigkeit, entschieden die Richter. Die Kündigung betreffe nur den kleinen Teilbereich der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung erbrachten Haushilfe und Hauspflege, wie zum Beispiel psychosoziale Betreuung, Maniküre und Haarwäsche. Dieser Bereich mache nur 2,5 Prozent des monatlichen Umsatzvolumens aus.
Eine wirtschaftliche Schieflage drohe damit nicht; der Pflegedienst sei weiterhin zugelassen. Andere Versorgungsverträge seien bisher nicht gekündigt. Vor diesem Hintergrund bleibe die Beurteilung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, so die Richter. Dafür seien auch die vom Bezirksamt Mitte veranlassten strafrechtlichen Ermittlungen abzuwarten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.