Ab dem 7. Juni sollen die Betriebsärzt:innen in die Impfkampagne einbezogen werden. Um für die Angestellten genügend Covid-19-Impfstoffe zu erhalten, sollen sie analog zu den Kassenärzt:innen bei einer regionalen Apotheke und diese wiederum bei ihrem Großhandel bestellen. Eine ausschließliche zentrale Versorgung über auf Impfstoff-spezialisierte Apotheken ist offenbar nicht geplant.
Verschiedene Arbeitgeber-, Industrie- und Handwerksverbände informieren unter dem Motto „#WirtschaftImpft“ über den Ablauf der Impfung der Belegschaft. Schätzungen zufolge gibt es in Vollzeittätigkeiten etwa 6000 Betriebsärzt:innen sowie 31 Millionen in Frage kommende Beschäftigte. Davon entfallen laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) rund 13 Millionen auf Beschäftigte in Klein- und Kleinstunternehmen, die eventuell über Zentren oder mobile Teams geimpft werden sollen. Bei einer Impfbereitschaft von 60 Prozent wären rund 37,6 Millionen Impfdosen bei einer zweimaligen Impfung nötig.
Die großen betriebsärztlichen Dienste in Deutschland verfügen laut BDA schätzungsweise über rund 1300 Betriebsärzt:innen und rund 2000 medizinische Fachkräfte. Die von ihnen betreuten Unternehmen decken etwa 7 Millionen Beschäftigte ab. Erfahrung in der Durchführung von Grippeschutzimpfungen bestünden bereits. Die BDA fordert in ihrem Konzept, dass der Biontech-Impfstoff in der Regel bereits aufgetaut an die betriebsärztlichen Strukturen geliefert wird. „Es ist zudem sicherzustellen, dass bei der weiteren Aufbereitung und Verimpfung kein Pharmazeut anwesend sein muss. Dies kann nicht in den Betrieben geleistet werden.“ Einige Betriebe verfügten zudem bereits über Ultratiefkühlschränke.
Betriebsärzt:innen sollen über ein blaues Rezept Impfstoff pro Standort „nur bei einer Apotheke“ bestellen. „Eine Mehrfachbestellung widerspricht ausdrücklich der geplanten Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 des Bundesministeriums für Gesundheit“, heißt es auf der Webseite.
Aufgrund der vorgegebenen Anforderungen an den Transport der Impfstoffe sei es zentral, dass Lieferungen grundsätzlich regional erfolgten und es kurze Lieferwege gebe. „Betriebsärzte, die eine zentrale Bezugsapotheke haben, aber an mehreren Standorten in Deutschland impfen, müssen sicherstellen, dass ihre Bezugsapotheke entweder sicher und unter Einhaltung der erforderlichen Transportvorgaben liefern kann oder sich weitere regionale Apotheken zur Belieferung der Standorte, an denen geimpft werden soll, suchen.“
Sollte die Versorgung mit Impfstoffen und Praxisbedarf bisher nicht über eine lokale Apotheke erfolgt sein, kann über das Abda-Portal Aponet.de nach einer Apotheke gesucht werden. Diese solle gezielt angesprochen werden, ob die Belieferung mit Covid-19-Impfstoff möglich sei. Für die Schutzimpfung sollen die Firmenärzt:innen zunächst in der KW 23 Comirnaty erhalten.
Der Schwerpunkt werde zu Beginn auf dem Impfstoff von Biontech liegen. In den ersten Wochen werde der gesamte Bedarf an Impfstoffen noch nicht gedeckt werden können. „Daher wird es erforderlich sein, eine Deckelung der maximalen Bestellmenge pro Betriebsärzt:innen einzuführen.“ Es liege in der Verantwortung und Organisation des Bestellenden, darüber zu entscheiden, welches Personal in den Betrieben mit den verfügbaren Dosen geimpft werde. Die Entscheidung solle analog zur Reihenhfolge bei den Kassenärzt:innen getroffen werden. Voraussichtlich ab Juli sei mit mehr Impfstoffdosen für die Betriebsärzt:innen zu rechnen. Generell würden alle bisher zugelassenen Vakzine zur Verfügung stehen.
Die entsprechenden Vorbereitungen befinden sich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), BDA und den Verbänden der Betriebsärzte in der finalen Abstimmung. Die Coronavirus-Impfverordnung solle in Kürze angepasst werden. Die BDA führe aktuell eine Abfrage bei betriebsärztlichen Dienstleistern und freiberuflichen Betriebsärzt:innen durch, um die Impfkapazitäten zu erfassen und eine ausreichende Belieferung mit Impfstoffen sicherzustellen. Auch Vertragsärzt:innen, die als Betriebsärzt:innen arbeiteten, müssten sich bei der BDA melden und an der Abfrage teilnehmen, sofern sie als Betriebsärzt:in an der Impfkampagne teilnehmen möchten.
Die Vergütung soll laut BDA in vergleichbarer Höhe wie für die Praxen erfolgen. Es müsse den Unternehmen freigestellt werden, auch auf eine Refinanzierung ihrer Impfkosten freiwillig verzichten zu können, wenn sie dies zum Beispiel zur Vermeidung von Bürokratie wünschten. Zudem solle sichergestellt sein, dass alle mit Impfungen verbundenen Kosten für ärztliche und nicht-ärztliche Leistungen vom Staat getragen werden.
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