Religionsfreiheit

Beschneidung soll erlaubt bleiben

, Uhr

Die Beschneidung kleiner Jungen wird in Deutschland gesetzlich neu geregelt und soll damit bei Einhaltung bestimmter Maßgaben straffrei bleiben. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung begrüßt.

Allerdings muss der Eingriff, der meist religiös begründet ist, „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden“, wie es in dem Gesetzestext heißt. Das Wohl des Kindes dürfe dadurch nicht gefährdet werden. Die Abtrennung der Penisvorhaut darf dem Entwurf zufolge in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes auch von „besonders ausgebildeten“ Vertretern der Religionsgemeinschaften vorgenommen werden.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

 

 

Nach heftigen öffentlichen Debatten hatten sich Union und FDP auf einen Gesetzestext zur Beschneidung geeinigt. Er soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden. Das Kabinett will sich nach Angaben des Familienministeriums bereits am kommenden Mittwoch damit befassen und den Entwurf danach in den Bundestag einbringen.

Wie ein Ministeriumssprecher sagte, hatte es nach Vorlage der Gesetzes-Eckpunkte Ende September durch das Justizministerium noch Detailabsprachen zwischen den beiden Ressorts gegeben. Dazu zählte etwa die Abgrenzung zu weiblichen Genitalverstümmelungen. So dürfen Eltern dem Begleittext des Gesetzentwurfs zufolge in eine Genitalverstümmelung ihrer Tochter „weiterhin keinesfalls einwilligen“.

Betroffene ältere Jungen sollen eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff erhalten, das auch respektiert werden muss. Der Einsatz von örtlichen Betäubungs- oder im fortgeschrittenen Alter von Narkosemitteln soll zur Schmerzminderung beitragen. Eltern sollen zudem umfassend über medizinische Risiken und mögliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
Mangel an Blutspenden
Blutreserven werden knapp
Selbstständigkeit nicht mehr attraktiv
Nachfolge meist im Familienkreis

APOTHEKE ADHOC Debatte