Religionsfreiheit

Beschneidung bleibt erlaubt

, Uhr

Das Bundeskabinett hat eine neue Gesetzesregelung zu Beschneidungen gebilligt. Der Eingriff soll demnach in Deutschland erlaubt bleiben. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Im Zweifel soll das Kind eine Betäubung oder Narkose erhalten. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Und: Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein.

Die Gesetzespläne aus dem Bundesjustizministerium sehen zudem vor, dass auch Personen, die keine Ärzte sind, in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes den Eingriff übernehmen können. Bedingung ist, dass die sie besonders dafür ausgebildet sind.

Jüdische und muslimische Verbände loben das Beschneidungsgesetz der Bundesregierung. „Das ist ein ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf“, sagte der Vorsitzende des Zentralrates der Juden, Dr. Dieter Graumann, der „Rheinischen Post“ . Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, sagte, es werde das „entscheidende Signal“ ausgesendet, dass jüdisches und muslimisches Leben weiter willkommen sei. Rechtssicherheit zu schaffen bedeute „Aufrechterhaltung der Religionsfreiheit und damit auch Rechtsfrieden in unserem Land“.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
Mangel an Blutspenden
Blutreserven werden knapp
Selbstständigkeit nicht mehr attraktiv
Nachfolge meist im Familienkreis

APOTHEKE ADHOC Debatte