Künstliche Befruchtung

Berufsverbot wegen Achtlingsgeburt

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Ein Arzt, der vor einem Jahr einer Frau in Kalifornien zu Achtlingen verholfen hat, könnte seine Lizenz verlieren. Der US-Gesundheitsausschuss wirft dem Mediziner grobe Fahrlässigkeit bei der Behandlung vor: Er habe einen unnötig großen Vorrat an Embryonen produziert und es unterlassen, den geistigen Zustand seiner Patientin zu prüfen. Die Vorwürfe gegen den Mediziner, der in Beverly Hills eine Fruchtbarkeitsklinik betreibt, wurden nach Angaben der Los Angeles Times bereits im Dezember erhoben.

Die Frau war elf Jahre lang bei dem Arzt in Behandlung gewesen. In dieser Zeit brachte sie mit Hilfe künstlicher Befruchtung insgesamt vierzehn Kinder zu Welt, darunter Ende Januar 2009 Achtlinge. Bei der Befruchtung im Juli 2008 war sie alleinstehend, arbeitslos und bereits Mutter von sechs Kindern. Der umstrittene Embryotransfer habe „jedes vernünftige Maß eines Arztes“ überschritten, urteilte jetzt die Gesundheitsbehörde.

Fruchtbarkeitsexperten kritisierten das Einpflanzen einer höheren Zahl von Embryonen, denn diese Prozedur kann zu einer riskanten Mehrlingsschwangerschaft führen. In Deutschland ist ein solcher Eingriff verboten. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz dürfen Ärzte einer Frau höchsten drei Embryonen pro Zyklus einsetzen. In den USA gibt es dagegen keine gesetzlich festgeschriebene Höchstgrenze. Viele Ärzte halten aber Schwangerschaften mit mehr als zwei Babys für riskant.

In den USA waren zuvor nur ein Mal Achtlinge geboren worden, wobei eines der Babys innerhalb einer Woche nach der Geburt 1998 im US-Staat Texas gestorben war.

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