Religionsfreiheit

Berlin stellt Beschneidungen straffrei

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Religiös motivierte Beschneidungen bleiben in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. So müssen die Eltern künftig vor dem Eingriff schriftlich einwilligen. „Vorher ist eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken zwingend notwendig“, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Zudem müssten die Eltern die religiöse Motivation und Notwendigkeit nachweisen, etwa durch eine Bestätigung ihrer Gemeinde.

Die Beschneidung dürfte nur nach medizinisch fachgerechten Standards vorgenommen werden. Fehle eine der Voraussetzungen, müsse die Justiz die Strafbarkeit prüfen.

Mit der Initiative reagiert Berlin auf die Entscheidung des Landgerichts Köln, das Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt hatte. Das Urteil hatte für internationale Proteste gesorgt. Viele Ärzte bieten diese Eingriffe seither nicht mehr an.

 

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