Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor E-Zigaretten und E-Shishas schützen. Dafür soll der Verkauf der Produkte – ob mit Nikotin oder ohne – an Minderjährige verboten werden, wie Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag in Berlin ankündigte. Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will außerdem nikotinfreie E-Zigaretten den nikotinhaltigen gesetzlich gleichstellen. Das würde etwa Werbebeschränkungen oder Hinweispflichten auf der Verpackung bedeuten.
Bisher fallen E-Zigaretten in eine Gesetzeslücke, weil sie keinen Tabak enthalten, inhaliert wird eine vernebelte Flüssigkeit. Mehrere Studien zeigen, dass die Inhaltsstoffe gesundheitsschädigend sind.
Experten sehen Kinder und Jugendliche vor allem durch E-Shishas gefährdet, die wie bunte Stifte aussehen und nach Früchten oder Zuckerwatte schmecken.
Schwesig hatte sich bereits vor einiger Zeit gegen E-Zigaretten für Minderjährige gewandt. Der Gebrauch dieser Zigaretten und von E-Shishas sei mit deutlichen Gesundheitsrisiken verbunden.
E-Zigaretten sind keine Medizinprodukte. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in drei Revisionsverfahren. Demnach sind nikotinhaltige Flüssigkeiten, die durch elektronische Zigaretten verdampft werden, keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes.
In den drei Verfahren hat das BVG den Klägern – eine Ladenbesitzerin aus Nordrhein-Westfalen und zwei Hersteller von E-Zigaretten – recht gegeben. Laut BVerwG erfüllen E-Zigaretten nicht die Voraussetzungen eines Präsentationsarzneimittels. Die Liquids würden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet. Zudem erwecke die Produktaufmachung nicht den Eindruck eines Arzneimittels.
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