Poolarzt: Wo bitte geht's zum Strand? Nadine Tröbitscher, 24.06.2017 08:49 Uhr
Dermatalogen, Kardiologen oder Orthopäden kennt jeder, aber einen Poolarzt? Da staunt man in der Apotheke nicht schlecht, wenn man ein solches Rezept in den Händen hält. Es handelt sich jedoch nicht um Doc Holiday, sondern um eine vollständige Vertretung des niedergelassenen Arztes. In Bayern sind etwa 700 Poolärzte registriert.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hatte bereits im Jahr 2013 den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte neu strukturiert. Ziel war es, die Mediziner zu entlasten und die Versorgung in den ländlichen Regionen sicherzustellen. Seit 2015 können nun auch Nicht-Vertragsärzte, die kein Teil des niedergelassenen Systems sind, am organisierten Bereitschaftsdienst teilnehmen. Dazu hat die KVB mit den Medizinern einen Kooperationsvertrag geschlossen, der auch die Haftungsfrage klärt. Der vertretene Vertragsarzt haftet nicht für den Poolarzt. Die Haftung verteilt sich auf den Nicht-Vertragsarzt und die KVB.
Der Poolarzt entlastet durch Vertretung oder Besetzung freier Bereitschaftsdienste die Vertragsärzte oder die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die zur Bereitschaft verpflichtet sind. In den Bereitschaftsplan eingetragen werden die Poolärzte jedoch nicht automatisch. Sie können lediglich einen Dienst übernehmen, den ein Kollege abgeben will oder einen noch unbesetzten Bereitschaftsdienst ableisten.
Für ihren Dienst erhalten die Nicht-Vertragsärzte von der KVB eine eigene Abrechnungsnummer, über die sie die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen können. Da sie als vollwertige Vertretung des niedergelassenen Arztes zählen, dürfen Poolärzte Muster-16-Formulare ausstellen.
In Bayern sind bei der KVB etwa 700 Poolärzte registriert, die besondere Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind unter anderem eine gültige Approbation, ein Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder in einem anderen Fachgebiet mit einer entsprechenden Gebietsbezeichnung, ein Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung sowie ein polizeiliches Behördenführungszeugnis. Mit den nötigen Unterlagen, sowie der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, kann dann ein Antrag auf freiwillige und selbständige Teilnahme am organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst gestellt werden.
Poolärzte können Hausbesuche durchführen, also im sogenannten Fahrdienst tätig sein, als auch in im Sitzdienst, also in einer Praxis arbeiten. Da vor allem im ländlichen Raum Bereitschaftsärzte fehlen, hat die KVB ein spezielles Vergütungsmodell entwickelt. Die Nicht-Vertragsärzte erhalten für jeden Kilometer eine Pauschale von 30 Cent sowie Spesen in Höhe von 65 Euro für die Übernachtung, wenn der Einsatzort vom Wohnort mehr als 75 Kilometer entfernt ist.
Unter den 700 Poolärzten Bayern sind vor allem jüngere Mediziner, die im Krankenhaus tätig sind. Ihr Einsatz entlastet nicht nur die niedergelassenen Ärzte, sondern sichert auch die medizinische Versorgung der Bevölkerung.