Gemeinsamer Bundesausschuss

Bereitschaftsärzte dürfen impfen

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Bereitschaftsärzte sollen ohne Einschränkungen impfen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen entschied, dass Ärzte Impfungen im Normalfall je nach ihrer speziellen Qualifikation durchführen sollen, wie der Ausschussvorsitzende Professor Dr. Rainer Hess mitteilte. Diese Einschränkungen sollen für Ärzte im Bereitschaftsdienst entfallen. Hess bekräftigte, dass die Impf-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission übernommen würden und die Kassen die Impfungen als Pflichtleistungen anbieten müssten.

Allein die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Alter von 12 und 17 Jahren, die die Kassen seit Sommer bezahlen müssen, kosten nach Angaben des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen zunächst bis zu 1,1 Milliarden Euro, um alle Betroffenen zu impfen. Später sei mit jährlichen Kosten von 180 Millionen Euro zu rechnen.

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