Suizidbeihilfe

Belgien diskutiert Sterbehilfe für Kinder

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Berlin -

Belgien könnte die Sterbehilfe bald auf todkranke Kinder und Jugendliche ausweiten. Dann hätten auch Minderjährige unter bestimmten Umständen das Recht, aktive Sterbehilfe zu verlangen. Am Donnerstagnachmittag stimmt die belgische Abgeordnetenkammer über eine entsprechende Gesetzesänderung ab. Im Vorfeld hatte es viel Kritik vor allem von Seiten der Kirchen und Patientenverbände gegeben. Dennoch dürfte die erforderliche Mehrheit in der Kammer zusammenkommen.

Belgien wäre nach den Niederlanden das zweite EU-Land, das auch Kindern und Jugendlichen das Recht auf aktive Sterbehilfe – also das Töten auf Verlangen – gäbe. In den Niederlanden ist dieses Recht auf Jugendliche über 12 Jahren beschränkt, während Belgien keine Altersgrenze plant.

Die neuen Regeln sehen enge Grenzen vor: So sollen Minderjährige dieses Recht nur erhalten, wenn sie schwerstkrank sind und Ärzte ihnen unerträgliches Leid bescheinigen. Ein Psychologe müsste bezeugen, dass der Patient urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Zudem müssten die Eltern zustimmen.

Falls die Abgeordneten der Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige ohne Altersbegrenzung zustimmen, wäre der Gesetzesvorschlag durch. Dann müsste nur noch der belgische König Philippe das Gesetz unterzeichnen, womit gerechnet wird.

Im Bundestag wird derzeit eine Reform der Regelungen zur Sterbehilfe vorbereitet. Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Angestrebt wird in den Fraktionen eine große ethische Debatte. Sie soll in eine Abstimmung ohne Fraktionszwang münden.

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