Als 2021 die ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus verfügbar waren, wurde zunächst priorisiert: Erst waren Alte und Kranke dran, dann Gesundheitspersonal und Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur. Doch es gab auch Menschen, die sich vordrängelten. Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt jetzt den Fall einer Ruhestandsbeamtin, der als Strafe die Bezüge gekürzt wurden.
Die Frau war seit 1987 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2022 beim Landkreis Hildesheim beschäftigt. Seit November 2020 war sie in verschiedenen Aufgabenbereichen eingesetzt und unter anderem auch mit Fragen der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut.
Im Januar 2021 soll sie den Versuch unternommen haben, sich und ihren Ehemann zur Corona-Impfung anzumelden, obwohl beide entsprechend der damals geltenden Regelungen zur Impfpriorisierung noch nicht zum Erhalt einer Impfung berechtigt waren. Der Landkreis bewertete dies als Verletzung der beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflicht und kürzte im Rahmen einer Disziplinarverfügung das Ruhegehalt für zwei Jahre um 10 Prozent.
Dagegen klagt die Betroffen und trägt vor, sie sei bei der Anmeldung davon ausgegangen, sich auf eine Liste für „Impfreste“ gesetzt zu haben, die kurzfristig hätten verbraucht werden müssen. Als ihr bewusst geworden sei, dass es um einen regulären Impftermin gegangen sei, habe sie die Anmeldung für sich und ihren Ehemann zurückgezogen.
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