Bei Anruf Krankschreibung Patrick Hollstein, 17.11.2022 15:13 Uhr
Angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison bleiben Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden noch bis ins Frühjahr auch telefonisch möglich – ohne extra Besuch in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am Donnerstag, eine bis Monatsende laufende Sonderregelung bis 31. März zu verlängern.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind so weiter für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten zu haben und können für bis zu sieben weitere Kalendertage verlängert werden. Die Debatte um Lockerungen von Corona-Schutzvorgaben geht weiter.
Der G-BA erläuterte, im Moment sei schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten. „Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison“, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.
Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.
Die Sieben-Tage-Inzidenz der gemeldeten Corona-Neuinfektionen gab das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstag mit 199,2 an – nach 203,4 gemeldeten neuen Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen am Vortag und 262,3 vor einer Woche. Diese Angaben liefern aber nur ein sehr unvollständiges Bild. Experten gehen von vielen nicht erfassten Fällen aus – vor allem, weil nicht alle Infizierte PCR-Tests machen, die aber nur in der Statistik zählen. Die Gesundheitsämter meldeten zuletzt 162 Todesfälle (Vorwoche: 175) innerhalb eines Tages.