Schweiz

Behörde verbietet Nestlé-Werbung APOTHEKE ADHOC, 17.04.2012 11:33 Uhr

Berlin - 

Schweizer Medienberichten zufolge muss der Nahrungsmittelkonzern Nestlé sein Werbeversprechen für LC1-Joghurt künftig ändern, weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht länger für Werbezwecke vereinnahmt werden will: Laut einem Bericht in der Basler Zeitung verwehrt sich das BAG gegen die namentliche Erwähnung in der Nestlé-Kampagne. Bislang durfte Nestlé in der Schweiz damit werben, dass die Wirkung des probiotischen LC1-Joghurts „amtlich bewilligt“ sei.

Zwar hatte das BAG dem Nahrungsmittelkonzern bescheinigt, dass LC1 die Verdauung reguliere. Darüber wie Nestlé den akzeptierten Claim „Nestlé-LC reguliert sanft und natürlich die Verdauung“ marketingmässig breitgewalzt habe, sei man im BAG aber sehr erschrocken, heißt es in der Basler Zeitung.

Nestlé hatte anderen Herstellern probiotischer Milchprodukte vorgeworfen, sie lockten „mit vollmundigen Gesundheitsversprechen“. Nur bei LC1 habe das BAG die gesundheitsfördernde Wirkung überprüft. Diese Aussage ging der Behörde offenbar zu weit. Nestlé muss nun die Hinweise auf das BAG und die Konkurrenz ebenso aus der Werbung entfernen wie die Behauptung, LC1 verdränge „krankheitserregende Keime aus dem Darm“. Ganz ohne starke Werbesprüche muss der Konzern trotzdem nicht auskommen: Die Aussage „LC1 hält, was die Werbung verspricht“ wurde vom BAG nicht beanstandet.