Spanien

Behörde erlaubt Sterbehilfe

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In Spanien haben die Behörden erstmals einem Krankenhaus aufgetragen, die künstliche Ernährung einer unheilbar kranken Patientin einzustellen. Das Gesundheitsministerium der südspanischen Region Andalusien erteilte nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur EFE einer Klinik in der Stadt Huelva die Anordnung, bei einer 90-Jährigen eine Ernährungssonde zu entfernen. Die Frau hatte vor einem Monat einen schweren Schlaganfall erlitten, befand sich seither im Koma und wurde künstlich ernährt.

Andalusien hatte vor gut einem Jahr als erste Region in Spanien ein „Gesetz über einen würdigen Tod“ verabschiedet. Das Gesetz gibt Patienten das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen, die ihr Leben künstlich verlängert. In dem Fall in Huelva hatte der Sohn der Patientin unter Berufung auf diese Regelung den Antrag gestellt, die künstliche Ernährung der 90-Jährigen zu beenden. Er wies darauf hin, dass seine Mutter sich vor dem Schlaganfall immer dagegen ausgesprochen habe, ihr Leben künstlich zu verlängern.

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