Notdienst

Arzt muss über private Abrechnung informieren

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Geht ein Patient wegen akuter Beschwerden zum Notdienst, darf der Mediziner seine Leistung nicht ohne vorherige Rücksprache privatärztlich abrechnen. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Saarland hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im konkreten Fall ging ein gesetzlich krankenversicherter Mann unter anderem mit hohem Fieber an einem Samstag zum Arzt, der einen Notdienst betrieb. Allerdings informierte der Arzt den Patienten weder darüber, dass die Untersuchung nicht im Rahmen des offiziellen Notdienstes erfolge, noch darüber, dass er keine kassenärztliche Zulassung hatte. Der Patient bekam eine Rechnung über knapp 280 Euro, wandte sich an die Ärztekammer und war der Meinung, dass er nicht zahlen muss.

Der Patient bekam Recht. Der Arzt verletze das Vertrauensverhältnis zum Patienten, wenn er ihn ohne dessen Wunsch auf Privatkosten behandele. Denn der Patient müsse darauf vertrauen können, dass der Arzt in Abrechnungsfragen sein finanzielles Selbstbestimmungsrecht wahre. Dafür müsse der Patient frei entscheiden können, ob er auf eigene Kosten behandelt werden möchte.

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