Klinik haftet für Fehler nach Schönheits-OP dpa, 16.04.2014 10:25 Uhr
Eine Mainzer Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin müssen für ein folgenschweres Versehen nach einer Schönheits-Operation haften. Das entschied das Landgericht in Mainz. Die konkreten Beträge will das Gericht nach einer weiteren Beweisaufnahme festlegen. Ein ebenfalls angeklagter Anästhesist hafte nicht.
Im Juni 2011 war eine Patientin der Klinik ins Koma gefallen, weil ihr die Medizinstudentin als Nachtwache fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht hatte. Der Ehemann der zweifachen Mutter klagte auf Schadenersatz von mehr als 800.000 Euro für die Pflege seiner Frau, die nach wie vor im Koma liegt.
Der Prozess hatte vor mehr als zwei Jahren begonnen und sich wegen eines Streits um Gutachter in die Länge gezogen. Gegen die Beklagten werde auch strafrechtlich ermittelt.
Klinik und Mediziner haften für Fehler nach Schönheits-OP (dpa) Eine Mainzer Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin müssen für ein folgenschweres Versehen nach einer Schönheits-Operation haften. Das entschied das Landgericht am Dienstag in Mainz. Die konkreten Beträge will das Gericht nach einer weiteren Beweisaufnahme festlegen. Ein ebenfalls angeklagter Anästhesist hafte nicht. Im Juni 2011 war eine Patientin der Klinik ins Koma gefallen, weil ihr die Medizinstudentin als Nachtwache fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht hatte. Der Ehemann der zweifachen Mutter klagte auf Schadenersatz von mehr als 800 000 Euro für die Pflege seiner Frau, die nach wie vor im Koma liegt. Der Prozess hatte vor mehr als zwei Jahren begonnen und sich wegen eines Streits um Gutachter in die Länge gezogen. Der Zustand der Patientin sei unverändert, sagte Rechtsanwältin Michaela Bürgle. Gegen die Beklagten werde auch strafrechtlich ermittelt.