Behandlungsfehler

Haftstrafe für Chirurgen

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Acht Jahre nach dem Tod einer Patientin muss ein Berliner Schönheitschirurg eine mehrjährige Gefängnisstrafe antreten. Das Urteil von fünfeinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Die 49-Jährige starb, nachdem im März 2006 bei einer Bauchstraffung in der Tagesklinik des Chirurgen Komplikationen auftraten.

Der Arzt hatte bei der Operation keinen Anästhesisten hinzugezogen. Zudem ließ er die Frau erst Stunden nach einem Herzstillstand in eine Klinik bringen. Der Mediziner hatte in drei Prozessen jede Schuld von sich gewiesen. Zwei Urteile des Landgerichts hatte der BGH aufgehoben, das dritte vom August 2013 hat nun Bestand. Der BGH verwarf die Revision des Arztes als unbegründet.

Der Arzt wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem darf er vier Jahre lang nicht als niedergelassener Chirurg, Sportmediziner und Arzt im Rettungsdienst tätig sein.

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