Schadensregulierung

Schnellere Entschädigung bei Behandlungsfehlern dpa, 20.05.2015 10:04 Uhr

Zweites Mal Opfer: Nach Behandlungsfehlern dauere der Zeitraum bis zu einer Entschädigung zu lange, sagt das Aktionsbündnis Patientensicherheit. Foto: TK
Berlin - 

Vor der Bekanntgabe neuer Zahlen zu Behandlungsfehlern fordert das Aktionsbündnis Patientensicherheit, den Leidensweg von Betroffenen bis zu einer Entschädigung zu verkürzen. Oft würden Gutachten etwa des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor Gericht nicht anerkannt, sagte der Geschäftsführer des Bündnisses, Hardy Müller. „Gerade in solchen Fällen dauert es oft sehr lange, in der Mehrzahl der Fälle über fünf Jahre, bis ein Verfahren abgeschlossen ist.“

Eine Studie des Wissenschaftliches Institut der Techniker Krankenkasse (WINEG) zeigt, dass es in 39 Prozent der untersuchten Fälle fünf bis zehn Jahre dauere, bis eine Entscheidung falle. In 19 Prozent dauerte es demnach sogar noch länger.

Müller forderte: „Wir dürfen die Menschen nicht zum zweiten Mal zu Opfern machen.“ Die Schadensregulierung müsse deutlich verbessert werden. „Die Gutachten müssen eine bessere Anerkennung finden.“ Sie würden schließlich nach internationalen wissenschaftlichen Standards verfasst. Zudem werde es heute in der Regel den Patienten aufgebürdet, Informationen über den Verlauf der Behandlung von den Ärzten einzuholen.

Müller machte sich für die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Patienten stark. So ein Geldtopf könne eine gute Ergänzung sein, wenn sehr schwere Fälle aufträten. „Das Problem ist, dass viele Betroffene nach einem Schaden nicht mehr arbeiten können und das Leben existenziell bedroht ist. Dann zehn bis 15 Jahre lang zu klären, wer haftet, ist unzumutbar.“

Skeptikern, die eine schnelle Ausweitung teurer Fälle durch einen neuen Fonds fürchten, hielt Müller entgegen, es solle erst einmal ein Pilotprojekt geben. Darin könne untersucht werden, wie viele Fälle überhaupt gemeldet würden.

Der MDK stellt am Mittwoch in Berlin seine Jahresstatistik zur Entwicklung bei Behandlungsfehlern von Ärzten vor. Erläutert werden die Ergebnisse entsprechender MDK-Gutachten 2014. Im Vorjahr hatten die Gutachter des MDK rund 14.600 Expertisen zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Knapp 3700 Mal kamen sie zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein solcher vorlag.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass MDK, Landesärztekammern und Zivilgerichte jeweils ihre eigene Statistik über Behandlungsfehler führten. „Für Patienten und Öffentlichkeit ist das System intransparent“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Ein bundesweites Zentralregister Behandlungsfehler muss her.“ Hierauf könne dann jeder zugreifen und erfahren, wie es in seinem Krankenhaus aussehe. „Aufgeschlüsselt nach Disziplinen schafft das Vertrauen.“ Mehr Transparenz brauche es auch bei den niedergelassenen Ärzten.