Eine Ärztin hat am Dienstag vor dem Amtsgericht Freiburg bestritten, ihre Patient:innen nicht ausreichend über ein sogenanntes bedenkliches Medikament aufgeklärt zu haben. Zwar sagte sie nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht selbst aus, ließ aber über ihren Verteidiger eine entsprechende Erklärung verlesen.
Die 51-Jährige soll mindestens zehn Patient:innen mit einer Art Frischzellenkur behandelt haben – allerdings mithilfe eines Präparates, für das die Firma keine Herstellungserlaubnis hatte. Das sei der Frau auch bewusst gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
In der von ihrem Anwalt vorgetragenen Erklärung machte die Medizinerin geltend, sie habe die Verabreichung immer abgesprochen und nie etwas gemacht, mit dem die Patient:innen nicht einverstanden waren oder wovon sie nichts wussten. Angeklagt sind 88 Fälle zwischen März 2015 und April 2019.
Im vorliegenden Fall geht es nach Worten des Gerichtssprechers um ein Extrakt aus tierischen Thymusdrüsenzellen. In der Thymusdrüse werden Immunzellen produziert. Im Gegensatz zu Frischzellen im engeren Sinne seien in dem Präparat keine lebenden Zellen enthalten gewesen. Für den Prozess sind weitere zwei Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte demzufolge am 29. Oktober fallen.
Bedenklich sind laut Gesetz Arzneimittel, „bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.
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