Bundesverfassungsgericht

Bayern darf Rauchverbot lockern

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Gut ein Jahr nach seinem Grundsatzurteil zum Rauchverbot hat das Bundesverfassungsgericht die raucherfreundliche Neuregelung in Bayern gebilligt. Das seit dem 1. August gelockerte Rauchverbot im Freistaat ist den Richtern zufolge mit der Berufsfreiheit der Wirte vereinbar. Seit der Neuregelung darf in Bayern wieder in kleinen Bierkneipen und in den Nebenräumen größerer Gaststätten geraucht werden. Auch für Festzelte gilt eine Ausnahmeregelung.

Nach den Worten der Karlsruher Richter sind die Einschränkungen durch den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens gerechtfertigt. Die neu geschaffenen Ausnahmen, mit denen Bayern den Interessen der Gaststättenbetreiber Rechnung getragen hat, halten sich dem Beschluss zufolge im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums.

Geklagt hatte der Betreiber einer Kneipe mit zwei Räumen. Nach der Neuregelung könnte dort ein Raucherraum ausgewiesen werden. Allerdings wollte die Inhaber-Gesellschaft beide Räume zum Rauchen freigeben, da 90 Prozent der Gäste Raucher seien.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenes Jahr das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. Karlsruhe sah kleine „Eckkneipen“ dadurch besonders stark belastet, weil sie - anders als Gaststätten mit mehreren Räumen - keine Raucherräume ausweisen konnten. Allerdings wäre nach den Worten der Richter ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar.

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