In Baden-Württemberg weitet die Landesregierung – nach der Kooperation mit der Drogeriekette dm – die Möglichkeit der Bürgertestung deutlich aus: Auch außerhalb der Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Strukturen sollen die Menschen die Möglichkeit haben, Schnelltests vornehmen zu lassen. Im Prinzip kann jeder, der will, eine Teststation betreiben – sofern er geschultes Personal einsetzt.
Das Sozialministerium hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die Regeln für Anbieter von Bürgertests festgelegt sind. Dazu gehören Anforderungen an Räumlichkeiten und Infrastruktur, Hygienepläne und personelle Voraussetzungen. Jeder Anbieter ist verpflichtet, sich zunächst beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieses kann die Testungen untersagen, insbesondere wenn die oben genannten Qualitätsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung; Interessenten müssen sich über deren Website registrieren. Die Teststellen sollen ein bedarfsgerechtes Angebot anbieten, auch nachmittags und an den Wochenenden. Kooperationen mit anderen Teststellen sind ebenfalls möglich, außerdem können so genannte „Drive-ins“ aufgebaut werden.
„Ich freue mich, dass die zahlreichen bereits bestehenden Angebote nun in der nationalen Teststrategie aufgehen und jetzt noch viele weitere Testangebote im ganzen Land entstehen können“, so Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Freitag in Stuttgart. „Damit können nun ohne weitere umfassende Antragsformalitäten Anbieter für Schnelltests unkompliziert tätig werden.“ Klar sei, dass die Anbieter die Qualitätsstandards zwingend einhalten müssten. Lucha: „Es darf zum Beispiel nur geschultes Personal eingesetzt werden. Das Angebot soll auf Dauer angelegt sein und selbstverständlich müssen sämtliche Schutzvorschriften im Bereich Hygiene in den Teststellen eingehalten werden.“
Mit Verzögerung hatten Hunderte von Apotheken am Dienstag mit den kostenlosen Corona-Schnelltests für jedermann begonnen. Bei 500 auf dem Portal der Landesapothekerkammer erfassten Apotheken können sich Menschen in Baden-Württemberg nun auf das Virus testen lassen. Bislang waren die Apotheken schon in die Tests von Schul- und Kitapersonal, engen Kontaktpersonen Infizierter und Personal nicht-medizinischer Heilberufe eingebunden. Im jüngsten Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Krise wurde festgelegt, dass der Bund die Kosten für einen Schnelltest pro Bürger und Woche übernimmt.
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