BAföG

7 Prozent mehr Geld für Pharmaziestudenten Maria Hendrischke, 04.10.2016 13:35 Uhr

Berlin - 

Pharmaziestudenten bekommen ab diesem Monat mehr Geld: Pünktlich zum Wintersemester und zum Start des neuen Bewilligungszeitraums gelten die höheren BAföG-Monatssätze. Zudem könnten Studenten, die bisher nicht BAföG-berechtigt waren, mit einem neuen Antrag mehr Glück haben. Für PTA-Schüler gelten die höheren Sätze bereits seit August.

Die monatlichen Bezüge wurden im neuen Gesetz um 7 Prozent angehoben. Für Pharmaziestudenten, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich der monatliche BAföG-Höchstsatz damit von 670 auf 735 Euro. Noch zu Hause lebende Studenten können statt maximal 495 nun 537 Euro monatlich bekommen.

Auch die Einkommensfreibeträge der Eltern steigen um 7 Prozent. Das könnte sich für Studenten auszahlen, die bisher knapp nicht BAföG-berechtigt waren. Laut Bundesregierung sollen nun etwa weitere 110.000 Studenten und Schüler erstmals BAföG beziehen können. 2014 erhielten rund 925.000 Schüler und Studenten die Ausbildungsbeihilfe.

Erhöht wurde auch die Grenze, ab der Minijob-Einkommen auf das BAföG angerechnet werden. Bislang lag sie bei monatlich 400 Euro. Nun können Pharmaziestudenten 450 Euro dazuverdienen, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird – solange für einen Job neben dem Studium Zeit bleibt.

Zudem wird der Freibetrag für Vermögen der Schüler um 2300 Euro auf 7500 Euro angehoben. Wer schon Kinder hat, bekommt nun einen monatlichen Zuschlag von 130 Euro pro Kind. Zuvor erhielten Eltern, die die Uni besuchten, 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind.

Der Förderhöchstsatz für PTA-Schüler stieg bereits im August von 538 auf monatlich 590 Euro. Trotz der Erhöhung dürfte eine Vollfinanzierung der PTA-Ausbildung mit BAföG weiterhin schwierig werden: Allein für das Schulgeld geht ein Großteil der Ausbildungsförderung drauf. An der PTA-Schule Frankfurt werden pro Monat 390 Euro fällig. Auch an den günstigeren PTA-Schulen Bayern beträgt das Schulgeld immerhin noch 184,50 Euro monatlich.

Darüber hinaus haben sich alle Bundesländer verpflichtet, den BAföG-Antrag seit August auch online zu ermöglichen. Für anerkannte und geduldete Flüchtlinge, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen, änderte sich schon zum Jahresanfang etwas: Bereits nach 15 Monaten Aufenthalt können sie BAföG bekommen. Zuvor mussten sie vier Jahre in Deutschland leben, um einen Antrag stellen zu können.