Unterkühlung

Badeverbot mit Alkohol dpa, 17.07.2012 08:37 Uhr

Berlin - 

Gehen Betrunkene baden, riskieren sie einen Kälteschock. Da Alkohol die Gefäße erweitere, bestehe diese Gefahr selbst bei Wassertemperaturen von 20 bis 22 Grad, warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Durch die Kälte könne im schlimmsten Fall das Herz versagen.

Außerdem schränke Alkohol die Koordinationsfähigkeit ein. Durch Selbstüberschätzung und Leichtsinn könne es daher beim Baden auch in sicheren Gewässern zu fatalen Unfällen kommen. Das sei auch am Morgen nach einer durchzechten Nacht aufgrund des Restalkohols im Körper

noch möglich.

Gefährlich ist der BZgA zufolge Alkoholkonsum auch in Verbindung mit hohen sommerlichen Temperaturen: Bei Hitze wirke Alkohol schneller und intensiver. Das könne zu Kreislaufproblemen bis hin zum Kollaps und zu Bewusstlosigkeit führen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Bier, hochprozentige Cocktails und Ähnliches nicht als Durstlöscher zu trinken, sondern auf Wasser, Tee oder verdünnte Fruchtsäfte zu setzen.