Apotheker überführt Trickbetrügerin APOTHEKE ADHOC, 02.07.2015 13:20 Uhr
Ein Apotheker im baden-württembergischen Künzelsau hat eine Wechselschwindlerin auffliegen lassen. Hans Peter Nonnenmacher hat den Trick durchschaut und die Frau der Polizei übergeben.
Die Trickbetrügerin hatte am Montag kurz nach 13 Uhr die Apotheke betreten und vorgeben, Zahnpasta kaufen zu wollen. Die fälligen 2,50 Euro wollte sie mit einem 100-Euro-Schein bezahlen. Da wurde der Apotheker bereits stutzig.
Als Nonnenmacher das Wechselgeld parat hatte, wollte die Frau die Zahnpaste plötzlich nicht mehr kaufen. Sie forderte den Geldschein zurück. Allerdings hatte sie 50 Euro des Wechselgeldes bereits eingesteckt. Dem Apotheker war das nicht entgangen. Nonnenmacher behielt den 100-Euro-Schein und informierte die Polizei.
Die Frau blieb in der Apotheke. „Offenbar wollte sie die 100 Euro nicht zurücklassen“, mutmaßt Nonnenmacher. Die Beamten nahmen die Anzeige gegen die Frau auf und notierten ihre Personalien. Laut Haller Tagblatt war die Frau zuvor bereits einschlägig in Erscheinung getreten.
Schon einmal ist Nonnenmacher auf einen Wechselbetrug hereingefallen – damals seien 200 Euro weg gewesen, berichtet er. Seitdem passt er auf. Die Betrüger würden nachfragen, über den Preis diskutieren und dabei immer lauter werden – bis man abgelenkt sei, so der Apotheker. Manchmal kämen Betrüger auch zu zweit und sorgten gegenseitig für Ablenkung. „Man sollte immer gut auf das Wechselgeld aufpassen – die Leute sind sehr raffiniert“, rät er anderen Apothekern.
Trickbetrüger versuchen es immer wieder in Apotheken. Besonders dreist war im Oktober eine Frau, die ihre Brust entblößte, Muttermilch verspritze und in dem nachfolgenden Trubel 100 Euro stahl. Auch die Mitarbeiter dieser Apotheke waren eigentlich nicht unerfahren – doch diese Ablenkung war doch zu viel für sie.
Auffällig ist dem Darmstädter Apotheker zufolge, wenn etwa Hustenbonbons mit 50- oder 100-Euro-Scheinen bezahlt würden. Typischerweise fragen die Betrüger in dem Moment, wenn der Mitarbeiter das Wechselgeld zählt, nach einer zweiten Packung oder einem anderen Produkt. Er habe seinen Angestellten eingeschärft, in diesem Fall erst den einen Prozess abzuschließen und dann den nächsten Vorgang zu bearbeiten, so der Apothekenleiter.