Auskunftsanspruch

Bundesrat billigt Samenspender-Register

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Durch Samenspende gezeugte Menschen können künftig Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz, das den Aufbau eines bundesweiten Spenderregisters vorsieht.

Darin werden die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert. Gleichzeitig erhalten die Kinder, die durch eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Samen gezeugt wurden, einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu Einzelheiten ihrer Abstammung.

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