Die Berliner Vergabekammer hat Entscheidungen des Senats bei der Auftragsvergabe für den Betrieb landeseigener Corona-Teststellen in Berlin als rechtswidrig kritisiert. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Donnerstag auf Anfrage mit.
Das Vergabeverfahren muss demnach wiederholt werden. Zuerst hatte der RBB darüber berichtet. Die Kammer beanstandete, dass bei der Vergabe zuletzt nur das Angebot des Unternehmens 21DX aus München berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte sich ein Konkurrent gewehrt.
„Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Ausschluss der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war“, so die Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen müsse die Bewertung der Angebote wiederholt werden. „Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen, dass die Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der Antragsgegner nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.“ Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.
Der Auftrag für „Einrichtung und Betrieb von stationären Testzentren, Durchführung der Tests sowie flankierende Dienstleistungen“ war im März 2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Zu einem regulären Zuschlag kam es wegen eines sogenannten Nachprüfungsantrags von Seiten der Konkurrenz zunächst nicht, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom Dienstag erläutert.
Allerdings ging der Auftrag der Gesundheitsverwaltung mehrfach interimsmäßig an 21DX. Das Konkurrenzunternehmen, dem die Vergabekammer nun Recht gegeben hat, wurde Anfang November über den Ausschluss seines Angebots informiert, weil es die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen habe. Das sah die Vergabekammer jedoch anders. Gegen ihre Entscheidung könne innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Kammergericht eingelegt werden, heißt es in dem Beschluss.
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