Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ohne Begründung ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und bestätigte damit die geltende Rechtslage. Arbeitgeber hätten das uneingeschränkte Recht, schon früh eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen – unabhängig davon, ob ein Missbrauchsverdacht bestehe oder nicht.
Die Regeln der Krankmeldung sind in Tarif- und Arbeitsverträgen festgehalten. Ob Arbeitgeber davon abweichende Weisungen treffen können, hängt von den Formulierungen in den Verträgen ab. Schließt der Tarifvertrag aber ausdrücklich eine Krankenscheinvorlage am ersten Tag aus, kann der Arbeitgeber sich auch nicht darüber hinwegsetzen.
In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen Arbeitnehmer. Bundesweit waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.
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