Bundesverfassungsgericht

Atriomed-MVZ darf wieder öffnen

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Das Berliner Haus der MVZ-Kette Atriomed darf vorerst wieder Patienten aller Kassen behandeln. Das Bundesverfassungsgericht habe mit einem einstweiligen Anordnungsverfahren die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin aufgehoben, teilte die Betreibergesellschaft Health-Care Managers (HCM) mit. Ab Montag, 29. März, sei das MVZ wieder geöffnet, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Eine Entscheidung, ob bei Atriomed betrogen wurde, steht nach wie vor aus.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) hatte dem MVZ im vergangenen Dezember die Zulassung aufgrund von Abrechnungsfehlern entzogen. Im vierten Quartal 2008 waren 5 Prozent der Abrechnungen betroffen, es ging um 10.000 Euro. HCM-Chef Andreas Heyer warf der KV „politische Bestrebungen“ vor, da ihr die MVZ-Versorgungsstruktur „ein Dorn im Auge“ sei.

Die Abrechnungsfehler führte der Sprecher auf eine Software-Einstellung zurück: Die lebenslangen Arztnummern seien nicht gesperrt gewesen, sondern hätten von Ärzten geändert werden können. Wer beispielsweise bei der Rezepteingabe irrtümlicherweise in die falsche Spalte geraten sei, habe die Nummer überschrieben - und die Leistung auf einer fiktiven Arztnummer abgerechnet. „Alle abgerechneten Leistungen wurden auch ausgeführt“, sagte der HCM-Sprecher.

Nach einer Software-Änderung könne in sämtlichen MVZ von HCM nur noch der Administrator die Arztnummern verändern, so der Sprecher. Mit etwa fünf Ärzten soll am kommenden Montag der Betrieb im Berliner MVZ wieder aufgenommen werden. Ob der Vertrag zur integrierten Versorgung mit der Techniker Krankenkasse wieder aufgenommen wird, steht noch nicht fest.

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