Im Streit um die Behandlung von Patienten mit Luft aus Bienenstöcken haben die Behörden ein Verbot aufgehoben. Die Heilpraktikerin Janett Conrad aus Jena dürfe die althergebrachte Inhalationsmethode aus der Bienenheilkunde (Apitherapie) nun doch weiter praktizieren, erklärte ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes in Weimar. Ein entsprechendes Schreiben wurde Ende September versandt.
Vor fast einem Jahr hatte das Gesundheitsamt Jena auf Anraten des Landesverwaltungsamtes der Heilpraktikerin diese Therapie mit sofortiger Wirkung wegen einer „Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit“ untersagt. Dagegen war Conrad in Widerspruch gegangen und hatte vom Verwaltungsgericht Gera recht bekommen. Sie und hre Berufskollegen befürchteten, dass mit dem Verbot der Behandlungsmethode ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, der bei Behörden bundesweit Schule macht.
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