Nordrhein-Westfalen

Apotheker vereinfacht Flüchtlingsversorgung

, Uhr aktualisiert am 15.09.2015 12:07 Uhr
Berlin -

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, kommen mit fast nichts – und brauchen alles. Auch Arzneimittel. Die medizinische Versorgung gestaltet sich doch mitunter schwierig und birgt verschiedene Probleme, abhängig davon, welchen Status die Flüchtlinge haben und in welchem Bundesland sie angekommen sind. In Nordrhein-Westfalen hat sich der Apotheker Gunnar Müller dafür eingesetzt, die Versorgung zu erleichtern.

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden sie zunächst in Erstaufnahmestellen untergebracht. Dort unterhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Büros und entscheidet, ob ein Asylverfahren begonnen wird. Die Flüchtlinge werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt: Nordrhein-Westfalen nimmt beispielsweise 21,2 Prozent der Flüchtlinge auf, Bayern 15,2 Prozent, Berlin und Sachsen jeweils 5,1 Prozent. Dort bleiben die Flüchtlinge für bis zu drei Monate.

Während die Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen leben, haben sie bereits Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Das gestaltet sich jedoch mitunter schwierig und kann zu praktischen Problemen führen, etwa wenn Ärzte Privatrezepte ausstellen und Apotheker zunächst Geld kassieren müssen – das die Flüchtlinge nicht haben.

Das wollte Müller nicht hinnehmen. Er hat sich an seine Kommune und schließlich an die für die Versorgung von Flüchtlingen zuständige Bezirksregierung Arnsberg gewandt und gemeinsam mit den Verantwortlichen eine Lösung erarbeitet. Die Behörde organisiert die Unterbringung der Flüchtlingen in zentralen Einrichtungen und die anschließende Verteilung und Zuweisung der Asylbewerber auf die 396 nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden.

Die Bezirksregierung trägt aber auch die Ausgaben für Leistungen, die den Flüchtlingen laut Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, etwa Arztrechungen, Kosten für Krankenfahrten und Arzneimittel und ähnliches. Die Rechnungen sollen gesammelt und monatlich als Sammelrechnungen eingereicht werden.

Für die Apotheken hat Müller ein einfacheres Verfahren etabliert: Erhalten die Flüchtlinge ein Rezept, wird als Kostenträger die Bezirksregierung aufgeführt. Die Apotheker können diese Rezepte ganz normal über das Rechenzentrum abrechnen. Die Flüchtlinge müssen nicht in Vorkasse gehen und die Apotheker können sicher sein, die Kosten für das Arzneimittel erstattet zu bekommen.

Müller hatte mit der Bezirksregierung vereinbart, dass die Apotheker genau das Arzneimittel abgeben, das der Arzt verordnet hat. Die Bezirksregierung übernimmt dem Apotheker zufolge nicht nur Mehrzahlungen, sondern beispielsweise auch die Notdienstgebühr.

Außerdem will Müller das System verfeinern. Er hofft beispielsweise, dass ihm die Bezirksregierung eine Liste der verschiedenen Einrichtungen zukommen lassen kann, in denen Flüchtlinge untergebracht sind. Für die Apotheken sei eine solche Liste ein Hilfe in Fällen, in denen Ärzte doch ein Privatrezept ausstellen würden. Als Adresse sei dann nämlich die Einrichtung angegeben. Würden Apotheker sie kennen, könnten sie solche Rezepte leichter erkennen.

Sobald die Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden verteilt wurden, ist nicht mehr die Bezirksregierung für ihre Versorgung zuständig, sondern die jeweilige Kommune. Doch auch dann laufe es nicht reibungslos, findet Müller. Denn oftmals würden auf den Rezepten nicht gekennzeichnet, dass die Patienten von der Zuzahlung befreit sind. Die Apotheker müssten die Zuzahlung also zunächst kassieren – doch nicht jeder Patient habe das nötige Geld.

Aus seiner Sicht wäre das leicht lösbar. Die Kosten für die Arzneimittel werden von den jeweils zuständigen Ämtern des Kreises übernommen, sie werden auf dem Rezept als Kostenträger aufgeführt. Sie müssten bestenfalls eine einheitliche IK tragen, dann wäre deutlich, dass generell keine Zuzahlung fällig ist. Dieses Problem sollte aus seiner Sicht schnell gelöst werden, damit Flüchtlinge keine Zuzahlung mehr leisten müssen.

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