Amphetamin im Blut eines Autofahrers lässt sich nicht mit der Einnahme eines Erkältungsmittels erklären. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße hervor. Bei einer Autofahrerin war das Rauschgift im Blut festgestellt worden. Mit einer ungewöhnlichen Erklärung wollte sie vor Gericht erreichen, dass ihr der Führerschein nicht entzogen wird: Den Amphetamin-Wert begründete sie mit der Einnahme des Pseudoephedrin-haltigen Erkältungsmittels Aspirin Complex. Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße folgte dieser Logik nicht und wies die Klage der Frau ab.
Die Frau war im Dezember 2008 in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei wurden ihr Blut und Urin abgenommen. Ein toxikologisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Autofahrerin Amphetamin konsumiert hatte. Die Frau bestritt das. Sie habe wegen einer Erkältung das Medikament genommen. Der darin enthaltene Wirkstoff Pseudoephedrin könne sich bei einer toxikologischen Analyse in Amphetamin umwandeln, behauptete sie.
Ein rechtsmedizinischer Gutachter widersprach dieser Theorie allerdings - eine solche Umwandlung sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Auch das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Frau Drogen genommen hatte. Deshalb sei es auch rechtmäßig gewesen, ihr den Führerschein zu entziehen.
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