Sorgfaltspflicht

Arztverweigerung: Freiheitsstrafe für Eltern

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Ein Elternpaar ist zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie hatten ihrer geistig behinderten Tochter eine ärztliche Behandlung verweigert. Die 62-jährige Mutter und der 67 Jahre alte Vater waren wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt.

Der heute 32 Jahre alten Tochter hatten sie seit 2006 eine ärztliche Behandlung untersagt und die Frau laienhaft selbst versorgt. „Das Gesicht wirkte wie weggefressen. Es ist unfassbar, was mit Ihrer Tochter geschehen ist“, sagte Richterin Karin Brönstrup in ihrer Urteilsbegründung. Das Landgericht Hildesheim verurteilte die Eheleute aus Niedersachsen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

„Sie waren hilflos und überfordert und haben lieber verdrängt“, sagte die Richterin den Eltern, die ansonsten ihre Tochter liebevoll versorgt hätten. Zu Lasten des Ehepaares wurden die schweren Folgen für die Tochter gewertet. Eine rechtzeitige ärztliche Behandlung hätte ihr Gesicht retten können. Mehrere plastische Operationen halfen später nicht mehr richtig. Auch eine Geldstrafe von insgesamt 7200 Euro wurde verhängt. „Das Geld tut ihnen weh, aber sie brauchen eine spürbare Strafe“, sagte Brönstrup.

 

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