Haftstrafe

Arzt operiert gegen Cash APOTHEKE ADHOC, 05.08.2011 12:13 Uhr

Berlin - 

Weil er Patienten gegen Geldzahlungen bei Operationen bevorzugt hat, wurde ein Arzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Landgericht Essen hatte dem Mediziner unter anderem in 30 Fällen Bestechlichkeit sowie Betrug, versuchten Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mediziners als unbegründet verworfen, damit ist das Urteil rechtskräftig.

Der Arzt hatte an einem Universitätsklinikum die Klinik für Allgemein- und Transplantationschirurgie geleitet und zwischen 2003 und 2007 von 30 Patienten Geldzahlungen von jeweils mehreren tausend Euro gefordert, um sie im Gegenzug persönlich zu operieren. In drei Fällen hat er die Patienten zudem unter Druck gesetzt, indem er die Operation als dringlich oder nur durch ihn durchführbar darstellte.

Die Zahlungen zwischen 2000 und 7.500 Euro gingen laut Landgericht auf ein Drittmittelkonto ein, das beim Universitätsklinikum geführt wurde und über das der Arzt faktisch frei verfügen konnte. In einem Fall wurden 7.500 Euro „bar und in kleinen Scheinen“ gezahlt. Dem Gericht zufolge hat der Mediziner die Geldeinwerbung nicht für verbotenes Unrecht gehalten, hätte es aber besser wissen müssen.

Zusätzlich hatte der Mediziner Einnahmen gegenüber der Universitätsverwaltung und bei seiner Einkommensteuer unterschlagen. Außerdem rechnete er angeblich persönlich erbrachte Operationsleistungen ab, ohne während der Operation im Universitätsklinikum gewesen zu sein.