Urteil

Arzt muss über seltene OP-Risiken aufklären

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Ein Arzt muss seine Patienten vor einer Operation auch über seltene Risiken aufklären, vor allem wenn diese besonders folgenschwer sind. Ein bloßer kurzer Hinweis im schriftlichen Aufklärungsbogen reiche unter Umständen nicht aus, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Ein Zivilsenat bestätigte das Urteil des Landgerichts Trier, wonach ein Zahnarzt seiner Patientin unter anderem 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Die Frau hatte sich Zahnimplantate einsetzen lassen, allerdings verlief der Eingriff nicht ohne Komplikationen. Die Klägerin erlitt eine dauerhafte Schädigung eines Nervs und hat seitdem Schmerzen beim Kauen. Vor der OP sei sie nicht ausreichend über Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt worden, hatte sie der Arztpraxis vorgeworfen. Die Richter des OLG gaben ihr Recht. Der bloße Hinweis „Nervschädigung“ in einem schriftlichen Aufklärungsformular reiche nicht aus, wenn die Gefahr nicht im Gespräch erläutert werde.

 

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