Gerichtsurteil

Arzt gab illegal BTM ab

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Ein hessischer Arzt muss wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen von Substitutionsbehandlungen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am vergangenen Mittwoch die Verurteilung des Mediziners zu vier Jahren Haft. Seine Tätigkeit als Substitutionsarzt darf er für fünf Jahre nicht ausüben. In mehr als 100 Fällen hatte der Mediziner in den Jahren 2000 bis 2005 das Ersatzpräparat Polamidon (L-Methadon) zur freien Verfügung an seine Patienten abgegeben, ohne dabei seine ärztliche Sorgfaltspflicht zu beachten. Im Jahr 2004 soll er dadurch leichtfertig den Tod eines Mann verursacht haben.

Obwohl der Patient dem Arzt von sich aus einen kurz zuvor geschehenen Heroinrückfall geschildert hatte, habe dieser die gebotene körperliche Untersuchung unterlassen, so die Richter. Stattdessen verabreichte er dem Patienten eine hohe Dosis von Polamidon und überließ ihm eine weitere Dosis zur freien Verfügung, was nach den aktuellen Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts nicht gestattet ist. Am Tag darauf starb der Patient an den Folgen der zweiten Dosis, die er sich noch in der Nacht gespritzt hatte. Um diese Art von Missbrauch sowie den Handel mit Ersatzmittel zu vermeiden, müssen Substitutionspatienten die ihnen verordneten Dosen stets unter Aufsicht einnehmen.

Für zusätzliches Aufsehen sorgt der Vorfall, weil sich die deutschen Ärzte derzeit dafür einsetzen, die Bestimmungen zur Substitutionstherapie zu lockern. Für Feiertage und Wochenenden wollen sie einem Beschluss des Deutschen Ärztetages zufolge ihren Patienten Ersatzmittel in abgeteilten Dosen zum Verbrauch überlassen. Vom Bundesrat fordern sie deshalb eine Novellierung der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung.

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